Du befindest dich hier: Forum => Beispielforum => Arbeitnehmerüberlassungsgesetz |
|
Timo (Gast) |
Hey ![]() Ich suche Informationen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Wer von euch kann mir helfen? | |||
Rindo (Gast) |
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die Überlassung von Arbeitnehmern an andere Unternehmen. Es stellt sicher, dass Leiharbeitnehmer rechtlich geschützt sind und nicht benachteiligt werden. Du kannst dir das so vorstellen: Dein Arbeitgeber verleiht dich für eine bestimmte Zeit an ein anderes Unternehmen, aber dein Arbeitsvertrag bleibt bestehen. Wichtig ist, dass du gleiche Arbeitsbedingungen wie fest angestellte Mitarbeiter im Einsatzunternehmen hast, beispielsweise beim Lohn oder den Arbeitszeiten. Das Gesetz begrenzt außerdem die Dauer der Überlassung auf maximal 18 Monate. Dein Verleiher muss dafür eine spezielle Erlaubnis haben. Das AÜG soll verhindern, dass Leiharbeit missbraucht wird, um reguläre Arbeitsplätze zu ersetzen, und dir als Arbeitnehmer faire Bedingungen sichern. Es bietet aber diese Seite wirklich gute Informationen zu diesem Gesetz. Dort wirst du sicherlich einiges dazu lesen können ![]() Alles Gute! |